Modernisierungsmaßnahmen umlegen

Leserfrage: Wie können wir die Anschaffung denkmalrechtlich zulässiger Eichen-Sprossenfenster umlegen, um den Mieter daran zu beteiligen?

Wochenblatt-Leser Johannes D. fragt: Wir haben eine Wohnung vermietet. Wie können wir die Anschaffung denkmalrechtlich zulässiger Eichen-Sprossenfenster umlegen, um den Mieter daran zu beteiligen? Er hat einen erheblichen Nutzen, weil er Energie spart.

Matthias Heemeyer, Rechtsanwalt, Recklinghausen, antwortet: Wenn es sich bei dem Einbau der von Ihnen geplanten Fenster um eine energetische Modernisierung handelt, können Sie die Kosten dieser Modernisierungsmaßnahme auf den Mieter anteilig umlegen. Dies...