Mietrückstände nachfordern

Ich will die Mietrückstände (10.000 €) meines ehemaligen Geschäftspartners im Mahnverfahren einfordern. Wegen der hohen Kosten möchte ich die Rückstände separat für einzelne Jahre einklagen. Ist diese Vorgehensweise zulässig?

Mietforderungen können Sie nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen. Denn Forderungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Ansprüche entstanden sind. Mietforderungen zum Beispiel aus dem Jahr 2010 sind Ende 2013 verjährt.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Mieter die Mietforderungen schriftlich oder durch Teilzahlungen anerkannt hat. Ungewöhnlich in Ihrem Fall...