Als Verpächter der Halle sollten Sie die Kosten für die Abschreibung, Unterhaltung und den Zinsanspruch der Herstellungskosten in Ansatz bringen. Dafür können Sie jährlich rund 8 % kalkulieren.
Eine weitere Orientierung kann der Grundstücksmarktbericht der Gemeinde oder des Kreises hinsichtlich Ansätze für Mieten für Hallen und Lager bieten oder die Erfahrungssätze für Maschinenring-Arbeiten für Landwirte. Wie viel Miete Sie letztlich erzielen können, hängt von der örtlichen Marktsituation und Ihrem Verhandlungsgeschick ab.
Der Mieter sollte auf seine Kosten dafür sorgen, dass das eingebrachte Inventar ausreichend versichert ist. Baurechtliche, versicherungstechnische und steuerrechtliche Fragen sollten Sie vor Unterschrift des Vertrages mit den Fachleuten etwa des WLV-Kreisverbandes und einem Steuerberater besprechen. Zudem sollten Sie die Bewegungs- und Zuwegungsflächen für die Halle im Mietvertrag in einer Skizze festlegen.
(Folge 24-2018)