Mieterin zahlt nicht: Kündigen?

Eine Mieterin, Mitte 40, beschäftigt im öffentlichen Dienst, hat seit Jahren meine Wohnung gemietet. Bis Juli zahlte sie stets pünktlich Miete. Dann aber kamen nur noch 200 €. Seitdem zahlt sie nichts mehr. Sie sagte, sie sei krank und warte auf das Geld der Krankenkasse. Jetzt geht sie wieder zur Arbeit. Gezahlt hat sie aber immer noch nichts. Was kann ich jetzt tun?

Sie können das Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Rückstände den zweifachen Wert der monatlichen Grundmiete übersteigen. Die Mieterin muss den Mietrückstand dann bezahlen, um die Beendigung des Mietverhältnisses und die Räumung der Wohnung zu vermeiden. Bei rechtzeitiger Zahlung erlischt die Kündigung und das Mietverhältnis wird fortgesetzt. Im Idealfall ist Ihre Mieterin dann ausreichend gewarnt und sieht, dass Ihre Geduld erschöpft ist. Bei der Kündigung müssen Sie einige formelle Voraussetzungen beachten. Deshalb empfehlen wir eine detaillierte Rechtsberatung.

Sollte die Frau die Miete nicht nachzahlen, können Sie Ihre Kündigungserklärung nicht...