Sie müssen Ihre Mieterhöhung ordnungsgemäß begründen. Sie dürfen sich dabei nur auf die gesetzlich vorgeschriebenen Gründe (ortsübliche Vergleichsmiete und/oder Modernisierung) beziehen. Ihre Mieterin muss die Erhöhung dem Grunde nach und den Rechenweg nachvollziehen können.
Wenn Sie die Miete anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen möchten, teilen Sie das Ihrer Mieterin mit. Wenn Sie einen Mietspiegel nutzen, fügen Sie diesen Ihrem Schreiben bei. Orientieren Sie sich bei der Begründung am Aufbau des Mietspiegels. Zu- und Abschläge müssen Sie ebenso benennen und begründen, wie die Einordnung in die jeweilige Spalte/Zeile des Mietspiegels. Führen Sie die alte Miete neben der neuen Miete und die Differenz sowie den Anteil an der Kaltmiete und die Betriebskosten in Ihrem Mieterhöhungsverlangen auf.
Eine Versendung des Mieterhöhungsverlangens per Einschreiben sichert den Nachweis des Zugangs bei Ihrer Mieterin, ebenso der Einwurf in den Briefkasten durch einen Zeugen genügt. Der Zeuge sollte dann aber Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben, um unter Umständen zu bestätigen, was er eingeworfen hat.
(Folge 2-2021)