Mieter zieht früher aus

Mein Mieter hatte mit Frist von drei Monaten gekündigt, war aber schon nach vier Wochen ausgezogen. Er gab den Schlüssel ab. Mein Plan, die Wohnung schnell wieder zu vermieten, ging nicht auf. Jetzt will der Mieter die Miete für die zwei Monate nicht mehr zahlen.

Wir gehen davon aus, dass das Mietverhältnis bei Abgabe des Wohnungsschlüssels noch bestanden hat.

Hinsichtlich der Zahlungspflicht des Mieters kommt es nicht auf die Rückgabe der Wohnung oder eine freiwillig aufgegebene Zugriffsmöglichkeit des Mieters an....