Mieter hat Wohnung verändert

Vor zwölf Jahren hat mein Mieter bauliche Veränderungen an der Wohnung vorgenommen, ohne mich zu fragen. Er hat etwa 3000 € investiert, vielleicht auch mehr, ich weiß es nicht. Sollte der Mieter ausziehen, worauf muss ich achten? Wann verjähren derartige Ansprüche?

Sollte der Mieter den Mietvertrag kündigen, ist er verpflichtet, Ihnen mit Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung geräumt herauszugeben, den ursprünglichen Zustand der Mietsache wiederherzustellen und die erhaltenen Wohnungsschlüssel abzugeben. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, Einrichtungen, mit denen er die Mietwohnung versehen hat, zu entfernen und auszubauen. Außerdem hat er für Verschlechterungen der Mietsache einzustehen....