Als Pächter kann man den Kuhstall wie einen Lagerraum bewerten. Sofern dem zukünftigen Mieter feste Umfassungsmauern wichtig sind, kann man bei der Bewertung des Gebäudes von einem fiktiven Erstellungsaufwand von 300 €/m2 überbauter Fläche ausgehen. Für Abschreibung, Unterhaltung und Zinsanspruch kann der Vermieter 8 % der fiktiven Erstellungskosten ansetzen, sodass pro m2 und Jahr 24 € kalkulatorische Kosten anfallen.
Je nach örtlicher Marktlage werden in der Praxis Monatsmieten von 1 bis 2 €/m2 erzielt. Da Ihr potenzieller Pächter eine gewerbliche Nutzung plant, sollten Sie vor Abschluss eines Vertrages die baurechtlichen und steuerrechtlichen Fragen prüfen. Da Sie den Kuhstall auf Dauer umnutzen wollen, benötigen Sie eine Umnutzungsgenehmigung des Kreises.
Ferner sollten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages einen Steuerberater zu Rate ziehen. Möglicherweise wird das Stallgebäude aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen.
In einem schriftlichen Vertrag sollten Sie die Verteilung der Verbrauchs- und Unterhaltungsaufwendungen sowie der Versicherungskosten regeln. Ferner empfehlen wir Ihnen, in einem Lageplan die Bewegungs- und Zuwegungsflächen, die der Mieter nutzen darf, einzuzeichnen.