Mehr Pacht zahlen?

Seit 1986 habe ich 4 ha Acker gepachtet. 2005 habe ich die Fläche mit Zustimmung des Verpächters an einen Berufskollegen weiterverpachtet. Der Pachtvertrag läuft bis Ende Oktober 2017. Jetzt fordert der Verpächter eine deutliche Anhebung der Pacht (bisher 380 €/ha). Er droht sogar mit Kündigung.

Der Verpächter hat kein Kündigungsrecht, denn die Fläche ist bis Ende Oktober 2017 verpachtet. Sofern Sie weiter pünktlich die Pacht zahlen, hat der Verpächter gegen Sie nichts in der Hand.

Zunächst sollten Sie den Pachtvertrag prüfen, ob darin eine Anpassungsklausel vorgesehen ist. Falls nicht, kommt § 593 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Dort steht: „Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrages die Verhältnisse, die für die Festsetzung der Vertragsleistungen maßgebend waren, nachhaltig so geändert, dass die gegenseitigen...