Falls Sie den ehemaligen Kuhstall dauerhaft umnutzen möchten, wäre die Gebäudeumnutzung genehmigungspflichtig. Erkundigen Sie sich beim Kreis (Bauaufsichtsbehörde) nach den Auflagen für die Umnutzung.
Als Verpächter des Stalles sollten Sie eine Vergütung der Abschreibung, Unterhaltung und für den Zinsanspruch der Herstellungskosten erreichen. Die Kosten liegen bei rund 8 % pro Jahr.
Bei dem über 30 Jahre alten Kuhstall können Sie von rund 300 € je m2 überbauter Fläche für die Bewertung der fiktiven Erstellungskosten ausgehen. Damit fallen 24 € pro m2 und Jahr kalkulatorische Kosten an (300 € x 0,08).
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie den Grundstücksmarktbericht Ihrer Gemeinde oder des Kreises einsehen. Dort sind Mietansätze für Hallen und Lager genannt. Doch welche Miete Sie letztlich erzielen können, hängt maßgeblich vom Angebot und der Nachfrage vor Ort ab.
In einem schriftlichen Mietvertrag sollten Sie regeln, wer die Verbrauchs- und Unterhaltungsaufwendungen sowie die Versicherungskosten trägt. In der Regel ist es so, dass der Mieter alle laufenden Kosten (Versicherungen, anteilige Grundsteuer usw.) des Gebäudes trägt und der Vermieter die Kosten der Instandhaltung.
Alle baurechtlichen, versicherungstechnischen und steuerrechtlichen Fragen sollten Sie mit den entsprechenden Fachleuten klären. Im Mietvertrag sollten Sie außerdem festlegen, welche Bewegungs- und Zuwegungsflächen der Mieter nutzen darf.