Kranken Hundewelpen verkauft?

Vor neun Monaten hatten wir einen acht Wochen alten Welpen gegen Quittung, aber ohne schriftlichen Vertrag, verkauft. Jetzt meldet sich der Käufer. Der Welpe habe schon bei Übergabe an „Kryptorchismus“ gelitten. Darunter versteht man das Nichtabsteigen der Hoden in den Hodensack. Er fordert einen Teil des Kaufpreises zurück.

Auch für Ihren „Hundewelpenfall“ gilt gemäß § 90a BGB das Sachmängelhaftungsrecht, auch wenn Hunde keine Sachen sind. Eine „Sache“ ist dann frei von Mängeln, wenn sie sich bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung bei Gefahrübergang für die gewöhnliche Verwendung eignet. Unter normalen Umständen darf ein Käufer davon ausgehen, dass er einen gesunden (mängelfreien) Hund erhält.

Doch erst nach neun Monaten hat sich der Käufer des Welpen bei Ihnen gemeldet und mitgeteilt, dass der Hund an Kryptorchismus leide. Fraglich ist...