Kosten erstatten?

Ich wollte in den neuen Bundesländern eine Wiese kaufen. Nachdem der Notarvertrag gemacht war, hat die Thüringer Landgesellschaft ihr siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht geltend gemacht und ich habe das Grundstück nicht bekommen. Muss mir die Landgesellschaft meine entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Zeitaufwand, Notar, Grundbuch) erstatten?

Die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragungskosten im Grundbuch werden Ihnen erstattet, da der Käufer in den von Ihnen abgeschlossenen und beurkundeten Vertrag eintritt und dieser damit die üblichen Kosten des Notars und der ggf....