Kosten erstatten?
Ich wollte in den neuen Bundesländern eine Wiese kaufen. Nachdem der Notarvertrag gemacht war, hat die Thüringer Landgesellschaft ihr siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht geltend gemacht und ich habe das Grundstück nicht bekommen. Muss mir die Landgesellschaft meine entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Zeitaufwand, Notar, Grundbuch) erstatten?