Die Notarkosten sind abhängig vom Wert der Sache, also dem Kaufpreis. Dabei regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz in einem Kostenverzeichnis (KV), welche Gebühren abzurechnen sind. Nach KV-Nr. 21100 erhält der Notar für das Beurkundungsverfahren 2,0-Gebühren, für den Vollzug 0,5-Gebühren, zusammen 2,5-Gebühren. Bei einem Geschäftswert (Kaufpreis) von zum Beispiel 100.000 € beträgt eine Einzelgebühr 273 €, bei 2,5-Gebühren sind es folglich 682,50 €. Hinzu kommen Auslagen und 19 % Mehrwertsteuer.
Das Amtsgericht (Grundbuchamt) berechnet für die Eintragung von Ihnen als neuer Eigentümer eine 1,0-Gebühr, was auf den Betrag von 273 € hinausläuft. Muss eine Hypothek oder Grundschuld eingetragen werden, weil der Kaufpreis so besichert wird, wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
Seit 1. Januar 2015 beträgt die Grunderwerbssteuer in NRW 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 100.000 € Kaufpreis fordert das Finanzamt also 6.500 €.