Konto der Verpächterin erloschen

Meine Pachtüberweisung für eine seit 20 Jahren gepachtete Fläche kam mit dem Vermerk „Konto erloschen“ zurück. Daraufhin hatte ich die Verpächterin gebeten, mir eine aktuelle Kontonummer mitzuteilen. Doch auch mein Einschreiben kam mit dem Vermerk „Empfänger ... nicht zu ermitteln“ zurück. Habe ich alles getan und kann warten, bis die Verpächterin sich meldet?

In solchen Fällen müssen Sie das Geld hinterlegen. Grundsätzlich ist es Ihre Pflicht, Ihre Geldschuld zu erfüllen. Doch mitunter gelingt dies nicht. In Ihrem Fall ist die Verpächterin im „Annahmeverzug“. Nach § 293 BGB besteht Annahmeverzug, wenn die Gläubigerin die ihr angebotene Leistung nicht annimmt. Die Folge ist, dass Sie während der Zeit des...