Kleinkläranlage: Darf ich meinen Mieter an den Kosten beteiligen?

Wir wohnen im Außenbereich. Eine Wohnung im Haus haben wir seit Jahren vermietet. Nun mussten wir unsere Kleinkläranlage für 4.000 € nachrüsten. Können wir die Mieter an den Kosten beteiligen bzw. Geld für das Abwasser nehmen? Bisher mussten sie nichts bezahlen. Auch im Mietvertrag steht nichts.

Grundsätzlich ist es zwar so, dass ein Vermieter unter anderem die laufenden Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auf den Mieter umlegen darf. Dies muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein. Ist dazu nichts geregelt, kann der Vermieter solche Kosten im Nachhinein nicht umlegen. Darauf muss sich der Mieter nicht einlassen.

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass die Abwässer der Mietwohnung der Norm entsprechend in einer Kleinkläranlage gereinigt...