Klärschlamm auf Pachtflächen?

Der Pächter meiner Flächen lässt jedes Jahr Klärschlamm vom Lohnunternehmer aufbringen. Angeblich entspricht alles der Klärschlammverordnung. Kann ich vom Pächter Nachweise fordern, wie hoch der Schlamm belastet ist und welche Mengen aufgebracht werden? Kann ich die Aufbringung untersagen?

§ 3 der Klärschlammverordnung bestimmt, dass Klärschlamm nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden und nur so aufgebracht werden darf, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und die Aufbringung nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und Organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet wird. Im Übrigen gelten für das Aufbringen von Klärschlamm auch die Bestimmungen des Düngemittelrechts.

Die Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage sind verpflichtet, vor dem erstmaligen Aufbringen von Klärschlamm etwa auf landwirtschaftlich genutzte Böden deren Gehalt auf bestimmte Stoffe durch...