Klärschlamm auf Pachtfläche

Im Pachtvertrag habe ich mit dem Pächter vereinbart, dass er Klärschlamm nur mit meiner Zustimmung auf die Ackerfläche aufbringen darf. Anfang Mai habe ich beobachtet, wie ein Lohnunternehmer Klärschlamm auf diese Fläche ausgebracht hat. Offensichtlich im Auftrag des Pächters. Kann ich den Pachtvertrag fristlos kündigen? Oder sollte ich mit der Kündigung bis nach der Maisernte warten?

Wenn der Pachtvertrag die Ausbringung von Klärschlamm ohne Zustimmung des Verpächters ausdrücklich verbietet, und hiergegen wird seitens des Pächters verstoßen, stellt dies zweifellos einen fristlosen Kündigungsgrund dar. Bei fristlosen Kündigungen, die einseitige Willenserklärungen sind, müssen Sie lediglich beweisen, dass der Pächter die Kündigung erhalten hat. Am besten...