Kirche fordert Zahlungsansprüche nach Pachtende

Ende Oktober 2012 ist mein zwölfjähriger Pachtvertrag mit der Katholischen Kirchengemeinde ausgelaufen. Jetzt fordert mich die Zentralrendantur mit Hinweis auf § 9 des Vertrages auf, die mir 2006 zugewiesenen Zahlungsansprüche (ZA) zu übertragen. Die Kirche will die ZA dem neuen Pächter geben. Wie ist die Rechtslage?

Sie sind nicht verpflichtet, die Zahlungsansprüche (ZA) an die Kirchengemeinde bzw. den neuen Pächter zu übertragen. Die ZA wurden Ihnen zugewiesen, sie sind Ihr Eigentum. Die ZA sind von der Fläche entkoppelt, gehen also nicht automatisch mit der Fläche an den jeweiligen Bewirtschafter. Sie wurden 2006 (aufgrund des Antrags im Jahr 2005) Ihnen zugeteilt und verbleiben auch Ihnen.

Weder aus dem deutschen gesetzlichen Pachtrecht noch aus den EU-rechtlichen Vorschriften ergibt sich ein Anspruch des Eigentümers des Landes auf Übertragung von ZA bei Beendigung des Landpachtvertrages....