Keinen Schlüssel für Vermieter?

Ich habe auf dem Hof eine Werkstatt mit Holzlager an eine Firma vermietet, die Kaminholz herstellt. Die Gebäude sind – aus Kostengründen – nicht gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden versichert. Der Mieter besteht auf Schlüsselgewalt, sodass ich keinen Zutritt habe. Deshalb kann ich im Schadensfall nicht eingreifen, wenn die Werkstatt nach Feierabend unbesetzt ist. Wer haftet im Schadensfall?

Als Vermieter sind Sie nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Mieters einen Zweitschlüssel für die Räume zurückzubehalten. Der Mieter hat in den Mieträumen das Hausrecht. Behält der Vermieter ohne Wissen des Mieters einen Schlüssel zur Eingangstür des Miet­objektes und betritt er die Räume, verletzt er den Mietvertrag erheblich, was den Mieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Zudem macht sich der Vermieter wegen Hausfriedensbruch strafbar. Sie können als Gegenargument nicht ins Feld führen, dass Sie bei „Gefahr im Verzuge“ in der Lage...