Keine Garantie vom GaLa-Bauer?

Eine Garten- und Landschaftsbaufirma hat meine Hofzufahrt mit gebrauchten Schwerlaststeinen,10 cm dick, gepflastert. Der Unterbau wurde nur 20 cm tief ausgekoffert, weil der Bagger zu leicht war. Jetzt will der Galabauer wegen der gebrauchten Steine keine Garantie übernehmen für Mängel (Pflasterabsenkung). Geht das so einfach?

Sie haben einen Werkvertrag mit der Garten- und Landschaftsbaufirma geschlossen. Deshalb gelten die Vorschriften der §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).Für den Fall, dass sich später Sachmängel an den Arbeiten (etwa Absenkung der Pflastersteine über das übliche Maß hinaus) feststellen lassen, greifen die werkvertraglichen Mängelrechte, es sei denn, Sie haben abweichende Regelungen mit dem Galabauer getroffen.Nach § 639 BGB können die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbaren. Ein...