Kein Pachtvertrag – keine Kündigungsfrist?

Vor 30 Jahren hatte mir die Nachbarin eine Wiese kostenlos überlassen. Als ihre Tochter den Hof übernahm, lief alles so weiter. Jetzt hat sie die Fläche verkauft und mir schriftlich mitgeteilt, dass ich die Wiese sofort liegen lassen muss. Muss sie keine Kündigungsfrist einhalten?

Da Sie für die Wiese in all den Jahren keine Pacht gezahlt haben, liegt juristisch kein Pachtvertrag, sondern ein Leihvertrag vor. Insoweit besteht keine schriftliche Sonderregelung zwischen Ihnen und der Nachbarin. Folglich muss man die gesetzlichen Vorschriften der §§ 598 ff BGB anwenden.

§ 604 BGB bestimmt, dass der Entleiher verpflichtet ist, die Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben. Wurde für die Leihe keine Zeit bestimmt, ist die Sache dann zurückzugeben, nachdem der Entleiher den...