Kaution für Mängelbeseitigung nutzen?

Zum 30. Juni sind die Mieter aus unserem Haus ausgezogen. Sie hatten dort zwei Jahre gewohnt. Die Kaution habe ich zurückbehalten, weil wir viele Mängel nach dem Auszug festgestellt haben. Zum Beispiel wurde Laminat auf die Fliesen verlegt, sodass die Küchentür nicht mehr schließt. Die Toilettendeckel sind weg. Und die fest eingebaute Spülmaschine ist defekt. Kann ich die Kaution nutzen, um die Mängel zu beheben?

Grundsätzlich müssen Mieter, wenn sie den Wohnraum am Ende eines Mietverhältnisses zurückgeben, den Zustand wieder herstellen, wie er zu Beginn des Mietverhältnisses war. Für Verschlechterungen haftet ein Mieter aber nicht, wenn sie durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind.

Ob ein vertragsgemäßer Gebrauch...