Kaufvertrag rückgängig machen?

Mitte 2018 hatte ich beim Händler einen neuen Schleppschuhverteiler, passend für mein Güllefass, gekauft, der im Dezember 2018 geliefert wurde. Seitdem ich ihn nutze, ist er mehrmals repariert worden. So kann ich das Gerät und mein Güllefass nicht nutzen. Kann ich vom Kauf zurücktreten?

Sie haben mit dem Händler einen „normalen“ Kaufvertrag geschlossen und sich den Schleppschuhverteiler nicht speziell anfertigen lassen. In diesem Fall ist der Verkäufer der Sache verpflichtet, dem Käufer das Gerät frei von Sach- mängeln zu übergeben. Die Sache ist aber nur dann mängelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang (Auslieferung) die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Sache muss sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dies darf der Käufer erwarten.

Der Schleppschuhverteiler ist bereits mehrmals repariert worden und funktioniert immer noch nicht einwandfrei. Eine gewöhnliche Verwendung ist daher nicht möglich. Somit dürfte ein Sachmangel vorliegen. In diesem Fall kann der Käufer in erster Linie Nacherfüllung verlangen. Das bedeutet: Entweder Reparatur des...