In Mietwohnung eingebrochen: Wer zahlt den Schaden?

Diebe haben die Terrassentür unserer Mietwohnung aufgehebelt und sind eingebrochen. Der Mieter hat keine Hausratversicherung. Meine Gebäudeversicherung meint, der Mieter müsse für die Reparaturkosten aufkommen.

Als Vermieter müssen Sie die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie für das Mietshaus bzw. die Mietwohnung eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben. Das Einbruch-Risiko ist im Rahmen dieser Versicherung in der Regel abgedeckt. Auch die Reparaturkosten an der Terrassentür zählen zu den Aufwendungen, die die Versicherung ersetzen muss.
Die in der...