Honorar zu hoch?

Ein Anwalt hat ein Schreiben an meine Mieter verfasst. Es ging um eine Wohnungskündigung. Dafür fordert er 384 € Honorar. Hat er korrekt abgerechnet?

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich nach dem „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (RVG). Es unterscheidet verschiedene Tätigkeiten und deren Umfang. Sie haben sich außergerichtlich gegenüber Ihrer Mietpartei durch den Anwalt vertreten lassen. Nach Teil 2 Abschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG kann der Anwalt für seine Tätigkeit eine „Geschäftsgebühr“ ansetzen; dabei besteht eine Spanne von einer 0,5-Gebühr bis zu einer 2,5-Gebühr. Im Regelfall wird eine 1,3-Gebühr...