Hofpächter zahlt nicht mehr

Wir haben einen ganzen Hof verpachtet, doch der Pächter zahlt inzwischen nicht mehr. Wie schnell können wir kündigen? Was müssen wir noch beachten?

Nach § 594e BGB muss ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung vorliegen. Ein solcher Grund liegt vor, wenn der Pächter mit Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug ist. Weiter heißt es, dass, wenn die Pacht nach Zeitabschnitten von weniger als einem Jahr bemessen ist, die Kündigung erst zulässig ist, wenn der...