Heuwender ist vier Jahre älter

Im Januar dieses Jahres hatte ich per Internet einen Heuwender bei einem Händler gekauft. Er sollte Baujahr 2009 sein, doch das Typenschild fehlte. Beim Saubermachen fand ich jetzt die Zahl 2005 und eine Seriennummer. Laut Hersteller wurde der Wender bereits 2005 gebaut. Kann ich Geld zurückfordern?

Der Heuwender hat offenbar nicht die Beschaffenheit, die Sie vertraglich mit dem Händler vereinbart hatten. Der Wender ist damit im rechtlichen Sinne mangelhaft, was grundsätzlich zunächst eine Nacherfüllungspflicht des Verkäufers auslösen würde; er müsste die Sache also nachbessern oder eine mangelfreie Sache nachliefern. Da Sie sich aber über...