Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, müssen die Gläubiger, also jene, denen das Unternehmen noch Geld schuldet, ihre Forderungen anmelden. Sie können beim Amtsgericht des Firmensitzes des Verkäufers erfragen, ob tatsächlich Insolvenz angemeldet wurde und wer der Insolvenzverwalter ist. Bei ihm müssen Sie Ihre Forderung, also die Rückzahlung Ihres Geldes, anmelden. Die Amtsgerichte weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, welche Insolvenzverfahren im Gerichtsbezirk gerade laufen und wer zuständig ist.
Ob und in welchem Umfang Sie mit einer Rückzahlung der Anzahlung rechnen können, hängt von der Größe der Insolvenzmasse und davon ab, ob es vorrangige Gläubiger gibt. Dabei gilt folgende Rangfolge:
- Aussonderungsberechtigte Gläubiger:
Diese Gläubiger können vom Insolvenzverwalter verlangen, dass er eine Sache oder ein Recht herausgibt. Ein Beispiel dafür sind unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren.
- Absonderungsberechtigte Gläubiger:
Diese Gläubiger dürfen sich bereits vorab aus dem Erlös eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse befriedigen. Ein Beispiel dafür sind Gläubiger, die ein Pfandrecht an einer Sache innehaben, die sich im Vermögen des Schuldners befindet.
- Massegläubiger:
Das sind die Gläubiger der Masseverbindlichkeiten. Dazu gehören unter anderem die Kosten, die im Insolvenzverfahren entstehen.
- Insolvenzgläubiger:
Dies sind die Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner innehaben. Auch Sie gehören in diese 4. Kategorie.
Wenn Sie Ihre Rechte sichern wollen, sollten Sie Ihre Forderung unverzüglich beim Insolvenzverwalter anmelden. Dann müssen Sie abwarten, mit welchem Ergebnis das Insolvenzverfahren endet.
(Folge 11-2019)