Wochenblatt-Leserin Gerda R. in F. fragt: Auf meinem landwirtschaftlichen Betrieb vermiete ich zwei Wohneinheiten. Diese werden über eine Hackschnitzelheizung beheizt. Für beide Einheiten sind Wärmemengenzähler eingerichtet. Das Brennholz werbe ich im eigenen Betrieb. Bis zum Verbrauch wird es von mir zum Trocknen gelagert. Wie komme ich zu einer fairen Heizkostenabrechnung?
Matthias Heemeyer, Rechtsanwalt, Recklinghausen, antwortet: Um zu einer fairen Heizkostenabrechnung zu kommen, haben Sie mit der Installation von Wärmemengenzählern für beide Einheiten die wichtigste Voraussetzung bereits geschaffen. Die Heizkostenverordnung verpflichtet Sie, anteilig nach dem jeweiligen Verbrauch abzurechnen. Der von den Wärmemengenzählern erfasste Energieverbrauch wird in die Heizkostenabrechnung übernommen.
Nebenkosten abrechnen
Sie können nicht nur den Energieverbrauch umlegen, sondern auch die mit dem Betrieb der Hackschnitzelheizung anfallenden Nebenkosten, wie zum Beispiel Kosten der Feinstaubmessung, Entaschung, Wartungskosten, Anlieferung der Hackschnitzel, Lagerung usw. Sofern Sie eigenen Arbeitsaufwand haben, können Sie hierfür einen angemessenen Arbeitsstundenanteil berechnen.
Wichtig: Sie dürfen sich nicht bereichern, müssen aber auch nicht kostenlos für Ihre Mieter arbeiten. Wenn Sie die Hackschnitzel selbst herstellen, können Sie von Ihren Mietern hierfür einen marktüblichen Preis verlangen.
Lesen Sie mehr:
(Folge 41-2022)