Hecke vertrocknet: Wer zahlt?

Laut Mietvertrag muss unser Mieter den Garten pflegen. Im Sommer 2018 sind einige Sträucher der 20-jährigen Thujahecke braun geworden und vertrocknet. Wir hatten den Mieter wiederholt mündlich gebeten, die Hecke mit Wasser aus dem eigenen Brunnen zu wässern. Trägt der Mieter die Ersatzkosten für die Heckensträucher?

Wenn sich ein Mieter im Mietvertrag zur Gartenpflege verpflichtet hat, gehören dazu zumindest alle einfachen Tätigkeiten, die weder eine bestimmte Fachkenntnis noch einen besonderen Zeit- und Kostenaufwand erfordern. Darunter fällt grundsätzlich auch die Bewässerung der Bepflanzung im üblichen Rahmen.

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