Haustür mangelhaft repariert

Ein Handwerker sollte unsere Haustür aus Eiche auf den neuesten Stand bringen (etwa Wärme­schutz). Das gelang ihm nicht. Er hat bislang acht Mal nachge­bes­sert. Die Tür ist schwergängig. Regen dringt ein und greift das Holz an. Wir sind ratlos.

Sie haben mit dem Handwerker einen Werkvertrag geschlossen. Da wir von hier keine Beurteilung über den genauen Vertragsgegenstand treffen können, sollten Sie vorab prüfen, welchen Leistungsumfang Sie mit Ihrem Handwerker konkret vereinbart haben.

Sofern der Handwerker aufgrund des vereinbarten Vertragsinhaltes nachweislich schlecht gearbeitet bzw. vereinbarte Arbeiten überhaupt nicht oder nur unvollständig ausgeführt hat, gilt der Grundsatz: Sie müssen dem Handwerker vorrangig die Möglichkeit einräumen, Nacherfüllung...