Hausrat bei Trennung zurück?

Nach dem Tod meiner Frau muss ich mein Leben neu ordnen. Meiner jetzigen Partnerin möchte ich bestimmte Dinge meines Haushaltes notariell übertragen. Wie kann ich dies gestalten, damit ich im Falle einer Trennung alles wieder zurückbekomme?

Warum wollen Sie die Schenkung notariell beurkunden lassen? Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich bei der Übertragung von Grundstücken, bei beweglichen Dingen grundsätzlich nicht (§ 311b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Allerdings trifft es zu, dass ein Schenkungsvertrag nach § 518 Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung bedarf, wenn eine Schenkung versprochen wird. Dieses Formerfordernis besteht aber nicht, wenn die Schenkung ausgeführt wird. Wenn Sie also Teile Ihres Haushaltes Ihrer Partnerin...