Hat der Pächter ein Vorkaufsrecht?

Mein Nachbar ist Junggeselle und benötigt Geld für seine Pflege. Darum hat er mir 2,5 ha Acker zum Kauf angeboten. Muss die Landwirtschaftskammer zustimmen und hat der aktuelle Pächter ein Vorkaufsrecht? Ich bin Nichtlandwirt und habe den Hof vor Jahren gekauft. Alle Flächen habe ich verpachtet.

Rechtsgrundlage ist das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG). Danach ist die Veräußerung der 2,5 ha genehmigungspflichtig. Zuständig für die Genehmigung ist der Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter im Kreise. Örtlich ist das der Geschäftsführer, in dessen Bezirk der Acker liegt.

Damit der Verkauf genehmigt wird, darf kein Versagungsgrund vor­liegen. Ein solcher würde vorliegen, wenn Sie als Käufer kein Landwirt oder Nebenerwerbslandwirt sind, auf der anderen Seite aber Landwirte vorhanden sind, die bereit und in der Lage wären, die Fläche zu erwerben. Sie müssen also nachweisen, dass Sie selbst eine unternehmerische, landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies könnte in...