Händler erkennt Garantie nicht an

Ich bin Waldbauer und habe mir vor sieben Monaten beim Fachhändler eine neue Profi-Motorsäge gekauft. Die Motorsäge war seitdem beinahe täglich im Einsatz, wurde aber ordnungsgemäß gewartet und mit Sonderkraftstoff betrieben. Jetzt hat die Säge einen „Kolbenfresser“. Der Händler will sich davon nichts annehmen. Seine Begründung: Ich hätte die Säge überstrapaziert. Was kann ich tun?

Wir gehen davon aus, dass Sie die neue Motorsäge als Waldbauer auch für Ihren forstwirtschaftlichen Betrieb erworben haben. Von daher sind Sie, genau wie der Fachhändler, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB anzusehen. Deshalb ist es grundsätzlich möglich, dass Sie und Ihr Vertragspartner im Vertrag einen Haftungsausschluss in Bezug auf Sachmängel vereinbart haben. Sollte dies der Fall sein, stünden Ihnen keine Ansprüche zu.

Sachmängelhaftungsrecht

Sofern keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt Folgendes: Auch bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern findet das Sachmängelhaftungsrecht gemäß § 437 ff. BGB Anwendung. Der von Ihnen beschriebene „Kolbenfresser“ müsste also einen Sachmangel darstellen.

Ein „Kolbenfresser“ entsteht vereinfacht gesagt dadurch, dass zwischen Zylinderwand und Kolben kein ausreichender „Ölfilm“ zur Schmierung mehr vorhanden ist und es in der Folge durch Reibung und Hitzeentwicklung zu einer ­sogenannten „Reibschweißung“...