Händler berechnet Mautgebühren

Ein örtlicher Baustoffhändler hat uns Kies und weiteres Material per Lkw auf den Hof geliefert. Auf der Rechnung hat er neben dem Material, einer Anfahrtpauschale von 50 €, Wiegekosten und Krankosten auch 3,90 € Mautgebühr ausgewiesen. Doch auf der Strecke von 2 km gibt es keine Mautstelle. Müssen wir zahlen?

In der uns vorliegenden Abrechnung des Händlers steht: „Ab 1. Juli 2018 wird die gesetzliche Bundesstraßen-Maut eingeführt. Warenlieferungen ab Lager werden daher anteilig in Höhe von 3,90 € netto pauschal pro Abladestelle weiterverrechnet.“ Außerdem wird in der Abrechnung Bezug genommen auf die umseitig abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen.

Um zum Vertragsgegenstand zu werden, müssen die Mautgebühren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen geworden sein. Diese haben Sie zwar nicht...