Güllesilo wie kündigen?

Ich habe mein Güllesilo verpachtet. Im schriftlichen Pachtvertrag ist eine Kündigungsfrist von einem Jahr vereinbart. Eine Laufzeit ist nicht festgelegt. Wenn ich mich mit dem Pächter nicht auf eine vorzeitige Beendigung einigen kann: Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?

Sie haben mit Ihrem Pächter einen Pachtvertrag vereinbart, keinen „Landpachtvertrag“, denn es geht nur um das Güllesilo. Dafür gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 581 bis 584b BGB. Grundsätzlich gilt, dass Sie den Pachtvertrag schriftlich kündigen müssen.

Nach § 584 Abs. 1 ist die Kündigung nur für den Schluss des Pachtjahres zulässig und hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll (also: „ein halbes Jahr zum Pachtjahresende“). Diese Vorschrift können die Parteien...