Grünland gegen meinen Willen?

Ich will meine Ackerflächen neu verpachten. Falls der bisherige Pächter nicht mehr zum Zuge kommt, befürchte ich, dass er aus dem Acker Grünland macht. Mein Land wäre weniger wert. Im Pachtvertrag steht dazu nichts. Wie kann ich mich schützen?

Ihre Sorge ist unbegründet. Nach §§ 586, 596 BGB ist der Pächter verpflichtet, die Pachtsache bis zur Rückgabe ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Das bedeutet: Er muss eine Ackerfläche als solche zurückgeben, es darf kein Grünland sein. Will er dies tun, müssten Sie zustimmen. Zwar darf der Pächter, wenn er dies möchte, Acker während der Pachtzeit als Grünland nutzen. Dann jedoch muss er das Grünland rechtzeitig vor der Rückgabe wieder in Acker rückumwandeln. Kommt er dem nicht nach, macht er sich schadenersatzpflichtig.

Ihre Sorge geht aber weiter: Sie befürchten eine Wertminderung, wenn der Pächter Grünland entstehen lässt. Gemeint ist damit „Dauergrünland“. Dauergrünland im Sinne der EU-Förderbestimmungen liegt vor, wenn eine Fläche für mindestens fünf Jahre mit Grünpflanzen...