Gewährleistung für Rasenmäher?

Ich habe einen gebrauchten Aufsitzrasenmäher von einem gewerblichen Händler gekauft. Kann ich Gewährleistung oder Garantie zum Beispiel für die Batterie für ein Jahr fordern?

Sie können für den Aufsitzrasenmäher Sachmängel nach §§ 434 ff. BGB geltend machen, sofern ein Sachmangel vorliegt. Das gilt auch für die Batterie. Grundsätzlich verjähren Mängelansprüche aus dem Kaufvertrag zwei Jahre gerechnet ab dem Übergabezeitpunkt (Gefahrübergang).

Weil Sie den Mäher zu privaten Zwecken von einem Händler erworben haben, liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor; hier greifen zusätzlich die Vorschriften der §§ 474 ff. BGB. Ein genereller vertraglicher Ausschluss der Sachmängelhaftung wäre danach – anders als etwa bei einem Vertrag unter Privatleuten – nicht möglich.

Bei gebrauchten Sachen, die ein Händler an eine Privatperson verkauft, kann die Sachmängelhaftung, sofern vereinbart, lediglich auf ein Jahr verkürzt werden. Wurde eine Verkürzung nicht vereinbart, gilt auch bei gebrauchten ­Sachen grundsätzlich eine...