Getreidesaat keimt nicht

Ende Oktober 2021 habe ich rund 3 ha Wintertriticale gedrillt. Der Landhändler sagte, dass es Ware aus 2020 sei, die Keimfähigkeit aber gegeben sei. Bis Mitte Januar 2022 ging nur ein Teil des Saatgutes auf. Der Landhändler sagte mir, dass es wohl mehrere Fälle gäbe. Sollte er nicht eine Keimprobe durchführen? Mir sind Kosten in Höhe von rund 850€ entstanden, davon rund 100€ für das Saatgut. Wie sollte ein Vergleich aussehen?

Die Keimfähigkeit des „alten“ Saatgutes war offenbar – anders als zuvor vom Landhändler zugesichert – nicht mehr bzw. kaum noch gegeben. Dies hat der Landhändler im Nachgang offenbar auch zugegeben.

Schadensersatz geltend machen

Grundsätzlich ergeben sich hier Ansprüche aus §§ 434, 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 und 284 BGB (Schadenersatz statt der Leistung).

Danach können Sie sowohl Schadenersatz (für die Mangelhaftigkeit des Saatgutes an sich) als auch Aufwendungsersatz für vergebliche Aufwendungen (Kosten für die Einsaat und für die Pflanzenschutzmittel) geltend machen,...