Nach § 596 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Pächter das Grundstück in dem Zustand herauszugeben, der einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht. Ihrer Anfrage können wir nicht eindeutig entnehmen, ob es sich um Ackergras handelt (prämienrechtlich würde die Fläche dann als Acker behandelt) oder ob der Pächter die Fläche schon länger als fünf Jahre als Grünland nutzt. Sollte Letzteres der Fall sein, gilt prämienrechtlich ein Grünlandumbruchverbot. Das würde zu einer Wertminderung der Fläche führen. Darüber müssten Sie sich mit dem Pächter auseinandersetzen. Hat der Pächter die Fläche also ohne Ihre Zustimmung in Grünland umgewandelt, können Sie von ihm Schadenersatz fordern.
Hinsichtlich der Zahlungsansprüche (EU-Flächenprämie) ist die Rechtslage durch vielfache Rechtsprechung eindeutig: Ohne vertragliche Regelung darf der Pächter die Prämie behalten und auch verkaufen. Auch hier empfehlen wir Ihnen, mit dem Pächter über eine einvernehmliche Regelung zu verhandeln.