Es gibt einige Versicherungen, die Vermietern eine „Mietnomadenversicherung“ anbieten. Als Mietnomaden gelten Mieter, die keine Miete zahlen und eine Wohnung monatelang verwahrlosen lassen. Der Vermieter muss nicht nur den Mietausfall verkraften. Nach dem Auszug muss er in der Regel auch noch den Müll des Mieters beseitigen und die Wohnung renovieren. Oft ziehen die Mietnomaden über Nacht aus und verschwinden auf Nimmerwiedersehen.
Die R+V Versicherung bietet Vermietern eine Mietschutz-Police, die Mietausfälle und Schäden in der Wohnung bis maximal 15.000 € versichert. Laut „Finanztest“ kostet der Schutz bis zu 264 € pro Wohnung und Jahr. Nachteil: Im Schadensfall trägt der Vermieter einen Selbstbehalt von drei Monatsmieten.
Beispiel: Die Nettokaltmiete beträgt 500 €. Angenommen, der Mietausfall beläuft sich auf 4.000 €, dann ersetzt die Versicherung 2.500 € (4.000 € – 1.500 €).
Auch andere Versicherungen, etwa Rhion, fordern vom Vermieter einen Selbstbehalt. Außerdem leistet die Versicherung erst dann, wenn der Vermieter dem Mieter gekündigt hat und die Kündigung wirksam wird. Für die bis dahin entgangene Miete erhält der Vermieter keinen Ersatz.
Die Rhion-Police kostet laut "Finanztest" je nach Versicherungsvermittler zwischen 113 und 148 € pro Wohnung und Jahr (Schutz für 10.000 € Mietausfall, 30.000 € Sachschaden).
Als Vermieter müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie eine „Mietnomadenversicherung“ benötigen. Auch ohne Versicherung können Sie das Risiko von Mietausfall vermindern: Sie sollten sich vom zukünftigen Mieter einen Einkommensnachweis zeigen lassen. Außerdem sollten Sie sich beim Vorvermieter erkundigen, welche Erfahrungen er mit dem Mieter gemacht hat. In ländlichen Gemeinden ist es oft auch so, dass sich Wohnungsvermieter über ihre Erfahrungen mit Mietern austauschen und manchmal Warnhinweise geben.
Zudem sollten Sie jeden neuen Mieter um Auskunft bitten, warum er die Wohnung wechseln will und bei welchem Arbeitgeber er beschäftigt ist.