Garten kündigen?

Meine Tante hat mir vor 20 Jahren eine Gartenfläche, 600 m2, überschrieben. Mein Onkel hatte sie einem Pächter kostenlos überlassen. Er will den Garten nicht kaufen und auch keine Pacht zahlen. Deshalb möchte ich die Fläche jetzt selbst nutzen. Kann ich ohne Frist kündigen? Es besteht kein Pachtvertrag.

Ihr Onkel hat den Garten damals offensichtlich nur mündlich verpachtet. Da es sich um Gartenland handelt, liegt kein Landpachtvertrag, sondern ein normaler Pachtvertrag nach §§ 581 ff. BGB vor.

Es sind die Kündigungsfristen nach § 584 BGB anzuwenden. Danach ist bei der Pacht eines Grundstücks, für die eine Pachtzeit nicht bestimmt ist, die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahres zulässig; die...