Flächenumwandlung: Pachtvertrag anfechten?

Eine weit vom Hof liegende Fläche hatte ich 2004 als Dauergrünland verpachtet. Danach hat sie der Pächter in Acker umgewandelt, wovon ich nichts wusste. Später haben wir den Vertrag verlängert. Hätte mich der Pächter über die Umwandlung informieren müssen? Ich hätte dann mehr Pacht gefordert. Kann ich den Vertrag wegen Täuschung anfechten oder die Pacht erhöhen?

Das ist nicht der Fall. Nach § 586 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Pächter verpflichtet, die Pachtsache ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Das ist auch bei einem Umbruch von Grünland zu Ackerland oder umgekehrt der Fall. Dabei hat sich der Pächter an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten, etwa an ein Umbruchverbot. Besteht ein solches aber nicht, darf der Pächter im Rahmen des gesetzlichen Pachtrechts Grünland in Acker umwandeln.

Eine Grenze setzt das Pachtrecht dem...