Flächenrückgabe: Was, wenn im Vertrag nichts steht?

Leserfrage: In welchem Zustand wird eine für Naturschutzzwecke überlassene Fläche zurückgegeben?

Wochenblatt-Leser Heinrich A. in M. überließ vor 20 Jahren dem Kreis etwa 3 ha landwirtschaftliche Flächen für Naturschutzzwecke. Nach 30 Jahren übernimmt er die Flächen wieder. Laut Vertrag müssen die Flächen in den ersten zehn Jahren zweimal jährlich gemulcht werden, danach einmal jährlich. In den vergangenen fünf Jahren wurde nicht gemulcht. Kann er den Kreis auffordern, dieser Pflicht nachzukommen? Zum Zustand bei Rückgabe der Flächen sind im Vertrag keine Angaben. Wie ist die Rechtslage?

Rechtsanwalt Hubertus Schmitte, WLV, nimmt Stellung: Aufgrund dieses Vertrages haben Sie einen vertraglichen Anspruch darauf, dass die Flächen einmal jährlich gemulcht werden. Dies können Sie von dem Kreis einfordern, notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe. Der Kreis muss sich an diesen Vertrag halten.

Zustand der Flächen

Würde es sich um einen Landpachtvertrag handeln, so müsste der Pächter die Fläche bei Pachtende gemäß § 596 BGB in einem Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zurückgeben. Das bedeutet, dass ein Landpächter bis zum Pachtende sich an die Regeln...