Flächen kleiner: Pacht kürzen?

Die Landwirtschaftskammer hat bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf meinem Betrieb Folgendes festgestellt: Zwei meiner gepachteten Flächen sind erheblich kleiner als im Pachtvertrag angegeben. Darf ich die Pacht kürzen? Kann ich zu viel gezahlte Pacht zurückfordern?

Ob Sie die Pacht kürzen dürfen, hängt davon ab, was Gegenstand der Pacht ist. Oft wird ein Flurstück im Pachtvertrag nach den Angaben im Grundbuch verpachtet (Flurstücksnummer, Größe usw.). Dann steht Ihnen zur Nutzung genau dieses Flurstück zur Verfügung. Ob es vollständig landwirtschaftlich nutzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Es kann sein, dass zum Flurstück auch Gräben, Böschungen oder Wege gehören. Das sollte der Pächter bei der Pachtpreisbemessung berücksichtigen. Die Tatsache, dass nicht das gesamte Flurstück landwirtschaftlich genutzt werden kann und daher für die Beantragung von...