Fläche ist kleiner: Weniger Pacht zahlen?

Im Oktober 2015 habe ich meine 15 ha neu verpachtet. Im Pachtvertrag sind die Größen der Flurstücke aus dem Katasterauszug aufgeführt. Darin enthalten sind auch Baumreihen, Teiche sowie ein Feldweg. Bei Beantragung der EU-Direktzahlungen hat der Pächter festgestellt, dass seine förderfähige Fläche um 9 % kleiner ist als die Pachtfläche. Jetzt möchte er die Pacht mindern. Darf er das?

Nein, das darf der Pächter nicht. Es zählt der von Ihnen abgeschlossene Vertrag. Wirksam geschlossen ist ein Landpachtvertrag nur dann, wenn

  • die Parteien,
  • der Gegenstand (die Fläche),
  • und der Pachtpreis

eindeutig vereinbart sind. Das ist bei Ihnen der Fall, weil Sie sich auf das Kataster bezogen haben und die Grundstücke in Ihrem Vertrag aufgeführt haben.

Der Pächter geht wohl davon aus, dass der gesamte Pachtgegenstand förderfähig im Sinne der Bestimmungen über die EU-Direktzahlungen ist. Das ist falsch. Er musste...