Fichtenpfähle mangelhaft?

Im Frühjahr 2008 hatte ich kesseldruckimprägnierte Fichtenpfähle für einen Zaun gekauft. Inzwischen sind die meisten Pfähle abgebrochen, weil die Imprägnierung nicht oder nur teilweise ins Holz gedrungen ist. Der Verkäufer, ein Baumarkt, meint, der Hersteller habe die Pfähle so geliefert. Kann ich Ersatz oder neue Pfähle verlangen?

Als Käufer haben Sie Anspruch, dass Ihnen eine mangelfreie Sache geliefert wird. Mangelhaft ist eine Sache, wenn sie den Vereinbarungen der Parteien nicht entspricht. Liegen solche Vereinbarungen nicht vor, ist die Sache mangelhaft, wenn sie sich für den von dem Vertrag vo­rausgesetzten Zweck nicht eignet oder sonst der üblichen Beschaffenheit nicht entspricht.

Bei kesseldruckimprägnierten Fichtenpfählen dürfen Sie erwarten, dass die Imprägnierung so weit in das Holz...