Falscher Preis im Mietvertrag?

Leserfrage: Worauf muss ich bei der Formulierung des Mietvertrags für die Pensionspferdehaltung achten?

Wochenblatt-Leserin Jessica A. in O. will wissen: Eine Einstellerin hat seit Kurzem zwei Pferde bei mir stehen. Ich habe den Vertrag aufgesetzt: „Vertragsgegenstand – Für die Einstellung folgender zwei Pferde (jeweils Name, Geburtstag, Lebensnummer) werden zwei Boxen vermietet. Pensionskosten – Die Pferdeboxmiete (Pensionspreis) beträgt monatlich 300 €." Nun zahlte die Einstellerin mir für beide Boxen nur 300 €. Kann ich sie außerordentlich kündigen, weil sie nicht die gesamte Miete von 600 € zahlt?

Rechtsanwalt Stefan Schomakers, WLV: kann informieren: Formulierung mit Spielraum: Die enthaltenen Formulierungen im Pferdeboxenmietvertrag sind in der Tat nicht ganz glücklich gewählt, sondern lassen Spielraum und können deshalb von den Parteien unterschiedlich gedeutet werden. Die enthaltenen Formulierungen können einerseits aus dem Kontext so gedeutet werden, dass die Boxenmiete sich auf 300 € (pro Box), also auf insgesamt 600 € beziehen soll und andererseits so, dass insgesamt für den gesamten vereinbarten Vertragsgegenstand (zwei Boxen) 300 € zu zahlen sind.

Versteckter Einigungsmangel

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