EU-Prämie nur für den Pächter?

Ich bewirtschafte einen kleinen Hof, 10 ha, im Nebenerwerb. Bekomme ich weiter die EU-Prämie, wenn ich die Flächen verpachte? Oder hat nur der Bewirtschafter den Anspruch?

Die Betriebsprämienregelung wurde 2005 eingeführt. Voraussetzung für die „entkoppelte“ Prämie ist nunmehr, Inhaber von Zahlungsansprüchen (ZA) zu sein und – gleichzeitig – landwirtschaftliche Nutzfläche zu bewirtschaften. Für jeden Hektar bewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche kann man einen ZA aktivieren.

Daraus folgt: Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Betriebsprämie, wenn Sie Ihre Flächen verpachten. Sie...