Ersatz für defekten Rasenmäher?

Leserfrage: Im Internet habe ich einen Rasenmäher gefunden und dann gekauft, der fehlerhaft ist.

Wochenblatt-Leser Markus R. in B. hat einen gebrauchten Aufsitzrasenmäher im Internet gekauft. Im Anzeigentext stand: „Alles in Ordnung, aufsitzen und losfahren“. Auf Nachfrage bestätigte ihm der Verkäufer schriftlich, dass das Mähwerk rostfrei sei. Er kaufte ihn vor Ort für 3800 €. Zu Hause stellte er massive Rostschäden und eine defekte Lenkung fest. Der Verkäufer will von allem nichts wissen: gekauft wie gesehen und Probe gefahren. Was kann er tun?

Rechtsanwalt Stefan Schomakers vom WLV kann informieren: Bei manchen Internetportalen wie beispielsweise „mobile.de“ kommt der Kaufvertrag regelmäßig erst beim persönlichen Treffen der Vertragsparteien durch Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrages zustande. Anders ist es bei Auktionsplattformen wie „ebay“.

Kaufvertrag an Absprachen anpassen

Häufig wird ein „Standardformular“ eines Kaufvertrages verwendet. Der Kaufvertrag sollte immer an die individuellen Absprachen der Vertragsparteien angepasst werden. Dies unterbleibt häufig, sodass sich im schriftlichen...